Kosten

Private Krankenversicherung
 
Die Private Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für eine Psychotherapie meist.
Vor Beginn der Therapie sollten Sie sich aber zunächst mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Ausmaß die Kosten übernommen werden. Geben Sie hier die vorhandene Approbation und meine Eintragung im Arztregister an. Erfragen Sie bitte ebenfalls, welche Antragsformalitäten erforderlich sind. Übernimmt Ihre PKV die Kosten einer Psychotherapie, sind in jedem Fall bis zu fünf Probesitzungen (Probatorik) ohne Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit möglich. In meiner Praxis richten sich die Kosten für Psychotherapie nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP*). Das Sitzungshonorar in meiner Praxis wird mit dem Steigerungssatz 3,0 multipliziert, so dass sich die Kosten pro Sitzung auf €131,16 belaufen. Möglicherweise werden die Kosten nur anteilig von Ihrer Versicherung übernommen, so dass der Eigenanteil pro Sitzung bis zu €30,61 betragen kann.

 
Beihilfe

Für beschäftigte Personen im öffentlichen Dienst übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben häufig eine zusätzliche private Krankenversicherung. Diese deckt dann den Teil der Kosten, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Die Beihilfefähigkeit (Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit nach Prüfung des vom Psychotherapeuten erstellten Gutachtens) für Psychotherapie muss vor Therapiebeginn von der Beihilfestelle anerkannt werden. Für bis zu fünf Probesitzungen der Psychotherapie (Probatorik) wird jedoch auch ohne vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit Beihilfe gewährt. In meiner Praxis richten sich die Kosten für Psychotherapie nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP*). Das Sitzungshonorar in meiner Praxis wird mit dem Steigerungssatz 3,0 multipliziert, so dass sich die Kosten pro Sitzung auf €131,16 belaufen. Möglicherweise werden die Kosten nur anteilig von Ihrer Versicherung übernommen, so dass der Eigenanteil pro Sitzung bis zu €30,61 betragen kann. Erfragen Sie das im Vorfeld.


Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, ohne dass eine Zuzahlung nötig wird. Sie benötigen hierfür keine Überweisung. Ihre elektronische Gesundheitskarte sollten Sie zur ersten Sitzung mitbringen. Im Rahmen eines ersten Gespräches (Psychotherapeutische Sprechstunde) kann festgestellt werden, ob eine Psychotherapie für Sie geeignet ist oder ob es möglicherweise andere Maßnahmen für Ihr Anliegen gibt.


Selbstzahler

Als Selbstzahler sind sie unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung flexibel (z.B. Sitzungsfrequenz, Dauer der Sitzung). Des Weiteren erfährt Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung nichts vom Besuch und es erfolgt keine Diagnosehinterlegung. 
Bitte beachten Sie: Kosten für selbst bezahlte Behandlungen (außergewöhnliche Belastungen) sind zudem steuerlich absetzbar. Die Kosten für die Psychotherapie belaufen sich auf €131,16 je Sitzung (50 Min.).


Paartherapie/Paarberatung

Diese wird nicht durch die Krankenkassen (gesetzlich & privat) übernommen.
Begründung der Kassen: Die Therapie von Paaren oder Familien in Deutschland zählt nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne. Denn laut Psychotherapeutengesetz handelt es sich hierbei um „psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ nicht um Psychotherapie.
Die Kosten der Gespräche belaufen sich je Sitzung auf €160,- (50 Min.). Eine Paartherapie beginne ich aufgrund der Informationsdichte mit einer Doppelsitzung. 


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Als sogenannte Bestellpraxis berechne ich für ausgefallene Sitzungen, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ein Honorar von €50,-. Dieses Ausfallhonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.

*Die nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechneten Aufwendungen werden häufig noch mit dem Faktor 2,3 multipliziert, was €100,55 für eine 50 Min. Sitzung entspricht. 
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